Familienrecht
Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse der Personen, die durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbunden sind oder bei denen darüber hinaus eine Vormundschaft, Pflegschaft oder rechtliche Betreuung vorliegt. Gerade bei den komplizierten Sachverhalten dieses Bereiches ist es unbedingt ratsam, auf die Beratung durch spezialisierte und kompetente Fachanwälte zu setzen. Wir vertreten Sie hierbei sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich.
Scheidung- die Taktik entscheidet mit über den Erfolg
Ein Scheidungsverfahren ist für die betroffenen Ehepartner ein Einschnitt im Leben, bei dem das Handeln häufig nur noch von Emotionen bestimmt wird. Zukunftssorgen, Verletztheit und materielle Nöte führen dann oft zu Verhaltensweisen und übereilten Entscheidungen, die im Nachhinein nur schwer wieder korrigiert werden können.
Über elterliche Sorge, Unterhalt, Zugewinn und andere Scheidungsfolgen entscheiden im Streitfall aber alleine die Gerichte nach objektiven Fakten, die der Betroffene darlegen und ggf. auch beweisen muss.
Dabei ist häufig festzustellen, dass Unterlagen oder Belege fehlen, keine oder nur ungenügende Kenntnisse über die finanziellen Verhältnisse des Ehepartners bestehen oder überhaupt nicht bekannt ist, welche Anspruchsvoraussetzungen für eine erfolgreiche Anspruchsverfolgung geschaffen werden müssen.
Ein erfolgreiches Scheidungsverfahren bedarf deshalb der sorgfältigen Vorbereitung - und zwar schon bevor es zur Trennung kommt!
Wir beraten Sie mit dem Ziel einer erfolgsorientierten Auseinandersetzung darüber,
- welche Positionen Sie vorab schaffen müssen, um Ihre Ansprüche zu sichern,
- wann der richtige Zeitpunkt für welche Aktion ist,
- wie Sie taktisch richtig vorgehen
- und welche Folgen Sie steuerlich und finanziell zu erwarten haben.
Unsere Leistungen in diesem Bereich
- Aufsetzen von Eheverträgen
- Betreuung von Scheidungsverfahren
- Vermögensauseinandersetzung und Unterhaltsrecht
- Sorgerecht
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